Erdarbeiten
In den angebotenen Grundleistungen sind enthalten:
Abschieben des Mutterbodens bis 2m vor Gebäude, bis 30cm Dicke und Lagerung bis 20m ab Baugrubenrand.
Auch bei Unterkellerung Aushub der Baugrube in Bodenklasse 3 – 5 und Lagerung bis 20m vor Baugrube, Aushub in höheren Bodenklassen gegen Angebot und Abrechnung.
Verfüllung der Arbeitsräume mit dem Aushubmaterial ohne Verdichtung, Rohplanum des Baubereiches.
Die Abfuhr überschüssiger Erd- oder Gesteinsmassen sowie die Kippgebühren sind nicht in den angebotenen Leistungen enthalten.
Sollten die Baugrundverhältnisse die Bodenpressung von 0,3 MN/ m² nicht erlauben oder sind drückendes Wasser bzw. Quellen zu befürchten, so gehen die notwendigen Maßnahmen, wie z.B. tiefere oder breitere Fundamente, höhere Betongüte, konstruktive Bewehrung, wasserdichte Wanne o. drgl. Und sonstige Maßnahmen zu Lasten des Bauherrn. In diesen Fällen ist bereits vor Baubeginn auf Forderung des Ausführungsbetriebes oder des Planungsbüros durch den Bauherrn ein Bodengutachten einzuholen. Die Kosten des Gutachtens und die sich daraus ergebenden Maßnahmen gehen zu Lasten des Bauherrn.